AGG (GETA) – Informationen für das Management






Dieser Kurs behandelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und bietet Informationen für das Management. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) trat am 18. August 2006 in Kraft. Dieser Kurs behandelt die rechtlichen Auswirkungen des Gesetzes. Dieser Kurs soll die Führungskräfte mit dem Inhalt des AGG vertraut machen und ihnen spezifische Informationen vermitteln, damit sie in Übereinstimmung mit dem Gesetz handeln. Die Entwicklung dieses Kurses wurde inhaltlich von der lnce Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterstützt. Beachten Sie jedoch, dass Kursmaterial und -inhalte nur zu Informationszwecken dienen und keine Rechtsberatung darstellen. Zudem spiegeln sie möglicherweise nicht die neuesten rechtlichen Entwicklungen wider. Keine der Informationen hier oder in den Kursmaterialien sollte als rechtliche Beratung zu einer bestimmten Situation oder als eine juristische Beratung in Bezug auf die Befolgung von Rechtsvorschriften oder Rechtsverordnungen ausgelegt werden. lnce Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH übernimmt keinerlei Haftung für die Inhalte dieses Kurses. Handlungen im Vertrauen auf die Inhalte sind unzulässig und erfolgen auf eigenes Risiko des Nutzers. Die Weitergabe oder der Erhalt der Informationen führt nicht zur Begründung eines Anwalts-Mandanten-Verhältnisses. Leser sollten nicht auf der Grundlage dieser Informationen handeln, ohne zuvor unabhängige Rechtsberatung einzuholen.


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AGG (GETA) – Informationen für das Management

  • Benennen des Zwecks des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
  • Erkennen der vier Formen der Benachteiligung
  • Erkennen des Ausmaßes des benachteiligenden Verhaltens
  • Erkennen der möglichen Rechte, wie Beschäftigte auf belästigende/benachteiligende Verhaltensweisen reagieren können
  • Erkennen der Rolle der Führungskraft bei der Unterstützung der Bemühungen des Unternehmens zur Verhinderung von Belästigung und Benachteiligung
  • Erkennen der Möglichkeiten, wie auf beobachtete Belästigung oder Benachteiligung zwischen Beschäftigten oder auf eine Beschwerde eines Beschäftigten reagiert werden kann
  • Erkennen der Konsequenzen, wenn im Unternehmen nicht gegen belästigendes oder benachteiligendes Verhalten vorgegangen wird

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