AGG (GETA) – Informationen für Mitarbeiter






Dieser Kurs behandelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und bietet Informationen für Beschäftigte. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz trat am 18. August 2006 in Kraft und betrifft sowohl das Zivilrecht als auch das Arbeitsrecht. Dieser Kurs behandelt die rechtlichen Auswirkungen des Gesetzes. Der Kurs soll alle Beschäftigten über die grundlegenden Inhalte des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und seine Auswirkungen auf die tägliche Arbeit informieren. Die Entwicklung dieses Kurses wurde inhaltlich von Ince Gordon Dadds LLP unterstützt. Beachten Sie jedoch, dass Kursmaterial und -inhalte nur zu Informationszwecken dienen und keine Rechtsberatung darstellen. Zudem spiegeln sie möglicherweise nicht die neuesten rechtlichen Entwicklungen wider. Keine der Informationen hier oder in den Kursmaterialien sollte als rechtliche Beratung zu einer bestimmten Situation oder als eine juristische Beratung in Bezug auf die Befolgung von Rechtsvorschriften oder Rechtsverordnungen ausgelegt werden. Ince Gordon Dadds LLP übernehmen keinerlei Haftung für die Inhalte dieses Kurses. Handlungen im Vertrauen auf die Inhalte sind unzulässig und erfolgen auf eigenes Risiko des Nutzers. Die Weitergabe oder der Erhalt der Informationen führt nicht zur Begründung eines Anwalts-Mandanten-Verhältnisses. Leser sollten nicht auf der Grundlage dieser Informationen handeln, ohne zuvor unabhängige Rechtsberatung einzuholen.


Alle Beschäftigten in Deutschland


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AGG (GETA) – Informationen für Mitarbeiter

  • Benennen des Zwecks des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
  • Erkennen der vier Formen der Benachteiligung
  • Erkennen des Ausmaßes des benachteiligenden Verhaltens
  • Identifizieren der möglichen Strategien, wie Beschäftigte auf belästigende/benachteiligende Verhaltensweisen reagieren können
  • Erkennen möglicher Konsequenzen, mit denen Beschäftigte rechnen müssen, wenn sie belästigendes/benachteiligendes Verhalten zeigen
  • Erkennen der Konsequenzen, wenn im Unternehmen nicht gegen belästigendes oder benachteiligendes Verhalten vorgegangen wird

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